Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der Betriebspensionskasse der Carl Schenck AG VVaG

Stand: April 2022

Einleitung

Diese Beschreibung enthält die Informationen über die Grundsätze der Anlagepolitik der Betriebspensionskasse der Carl Schenck AG VVaG („BPK“) gemäß §234i VAG.

Die BPK hat seit 2018 eine Vertragsbeziehung mit der Mercer Deutschland GmbH als Investment Berater. Mercer unterstützt die BPK im Rahmen der ALM-Analyse, durch monatliche Vorstandsberichte zur Kapitalanlage und bei der regelmäßigen Überprüfung der Kapitalanlagestrategie und der Kapitalanlagerisiken sowie bei der Auswahl von konkreten Anlageideen.

Anlagestrategie

Die Kapitalanlagestrategie der BPK zielt darauf ab, im Rahmen der für Versicherungsunternehmen bzw. regulierte Pensionskassen geltenden Gesetze und Regelungen sowie unter Abwägung von Rentabilität und Risikotragfähigkeit eine auskömmliche Rendite im Verhältnis zum Rechnungszins zu erzielen. Für die Vermögensanlagen werden die gesetzlichen Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Anlageverordnung (AnlV) sowie der Rundschreiben und Verlautbarungen der BaFin eingehalten.

Das Vermögen wird gemäß §215 VAG so angelegt, dass eine möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird. Außerdem wird ein qualifiziertes Anlagemanagement, geeignete Kapitalanlagegrundsätze und Kontrollverfahren, sowie eine strategische und taktische Anlagepolitik durch die BPK sichergestellt.

Die Festlegung der strategischen Asset Allokation ist das Ergebnis einer zusammen mit Mercer im 3-Jahres-Rythmus durchzuführenden Asset Liability Management (ALM)-Studie.
In der Studie werden alle Risiken der Aktiv- und Passivseite der Bilanz und des Verhältnisses beider Seiten zueinander sowie die Sensitivität des Anlagebestandes gegenüber bestimmten Kapitalmarktszenarien und Investitionsbedingungen geprüft.
Auf Grundlage der letzten ALM-Studie von Dezember 2021 wurden folgende langfristigen Ziele für die strategische Asset Allokation der BPK abgeleitet:

  • Erzielung einer jährlichen Zielnettoverzinsung von ca. 2,9%. Die Zielnettoverzinsung soll stets leicht oberhalb des Rechnungszinses liegen (derzeit 2,7%).
  • Möglichst hohe Wahrscheinlichkeit für die Bedeckung der Verpflichtungen auf Marktwertbasis.
  • Erfüllung der Mindestsolvabilität mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit in jedem Jahr.
  • Erfüllung des BaFin-Stresstests mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit in jedem Jahr.

Auf Basis dieser Ziele wurde eine strategische Asset Allokation festgelegt, die mindestens jährlich überprüft wird. Die Überprüfung findet im Rahmen der jährlichen Anlageausschusssitzung statt.

Gemäß Prognoserechnung 2021 soll der durchschnittliche Rechnungszins nach 5 Jahren noch 2,19% betragen, so dass der prognostizierte Rückgang der Nettorendite auf rund 2,7% in den nächsten 5 Jahren als angemessen beurteilt wird. Langfristig soll der Rechnungszins weiter abgesenkt werden.

Die innerbetriebliche Anlagerichtlinie übersetzt die Ergebnisse der ALM Studie und der jährlichen Prüfung in konkrete Anforderungen an die einzelnen Anlageklassen.

Anlageuniversum

Die BPK investiert derzeit in folgende Anlageklassen:

  • Festverzinsliche Wertpapiere in EUR mit Investment Grade Rating (Direktanlage)
  • Wandelanleihen mit Investment Grade Rating (indirekte Anlage)
  • Staatsanleihen von Schwellenländern mit Investment Grade Rating (indirekte Anlage)
  • Defensive Aktien Europa und global (indirekte Anlage)
  • Immobilien Europa (indirekte Anlage)
  • Geldmarktnahe Anlagen / Bankguthaben

Die derzeitige Kapitalanlagestrategie ist konservativ ausgerichtet mit einem hohen Anteil an festverzinslichen Wertpapieren mit Investment Grade Bonität und einem geringen Anteil an Aktien von rund 4% und einem Anteil an High Yield Anlagen von etwa 5%. Immobilienfonds mit einem Anteil von rund 9% bieten gut planbare laufende Erträge und bleiben unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die BPK geschlossen ist, bei einem moderaten Anteil.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeit (ESG)

Im Sinne einer umfassenden Risikoabwägung werden auch qualitative Aspekte, die ökologische, soziale und die gute Unternehmensführung betreffende Gesichtspunkte (ESG) aufgegriffen und im Anlageprozess berücksichtigt. Im Bereich der festverzinslichen Direktanlage wird derzeit aufgrund des Niedrigzinsumfelds davon abgesehen, Nachhaltigkeitskriterien explizit bei der Emittentenauswahl vorzugeben, um ein breiteres Anlagespektrum berücksichtigen zu können. Bei der Auswahl von externen Fondsmanagern wird vor Investition die Fähigkeit des Managers, ESG-Kriterien in seinen Anlageprozess einzubeziehen, geprüft und eine ESG-Rating Einstufung durch Mercer vorgenommen. Bei der Auswahl der Fondsmanager ist das ESG-Rating neben der Investmenteinschätzung entscheidungsrelevant.

Risikobewertung und der Risikosteuerung

Gemäß §26 VAG hat die BPK ein wirksames Risikomanagement einzurichten, welches die Strategien, Prozesse und interne Meldeverfahren umfasst, die erforderlich sind, um Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern, sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten.

Die aus der Anlagepolitik resultierenden Kapitalanlagenrisiken – insbesondere die Markt- und Kreditrisiken – stehen bei der BPK im Mittelpunkt des Risikomanagements. Bei der Bewertung dieser Risiken wird insbesondere auf den BaFin Stresstest zurückgegriffen, außerdem wird die Marktpreisentwicklung monatlich im Rahmen der Vorstandsberichte geprüft. Zusätzlich finden vierteljährliche Gespräche mit Mercer zur Beurteilung der Kreditrisiken statt. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Kapitalanlagestrategie werden auch statistische Risikomaße wie der Value-at-Risk gemessen und überwacht.

Betriebspensionskasse der Firma Carl Schenck AG VVAG
– Der Vorstand –