Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der Betriebspensionskasse der Carl Schenck AG VVaG
Stand: April 2025
Einleitung
Diese Beschreibung enthält die Informationen über die Grundsätze der Anlagepolitik der Betriebspensionskasse der Carl Schenck AG VVaG („BPK“) gemäß § 234i VAG für das von ihr geführte Sicherungsvermögen.
Bei der BPK handelt es sich um einen kleineren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit nach § 210 VAG. Die BPK unterliegt nach § 233 VAG der Aufsicht der Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und erbringt als Pensionskasse den Betriebsangehörigen der Trägerunternehmen (bzw. ihre Hinterbliebenen) Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge in Form lebenslanger Rentenzahlungen oder ggf. einmaliger Kapitalabfindungen.
Anlagestrategie
Die Kapitalanlagestrategie der BPK zielt darauf ab, im Rahmen der für Versicherungsunternehmen bzw. regulierte Pensionskassen geltenden Gesetze und Regelungen sowie unter Abwägung von Rentabilität und Risikotragfähigkeit eine auskömmliche Rendite im Verhältnis zum Rechnungszins zu erzielen. Für die Vermögensanlagen werden die gesetzlichen Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Anlageverordnung (AnlV) sowie der Rundschreiben und Verlautbarungen der BaFin jederzeit beachtet und eingehalten.
Das Vermögen wird gemäß § 215 VAG so angelegt, dass eine möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht werden. Außerdem wird ein qualifiziertes Anlagemanagement, geeignete Kapitalanlagegrundsätze und Kontrollverfahren, sowie eine strategische und taktische Anlagepolitik durch die BPK sichergestellt.
Ausgangspunkt für die Festlegung der strategischen Asset Allokation (SAA) ist eine ausführliche Asset Liability Management (ALM)-Studie, welche mindestens im 3-Jahres-Rythmus durchgeführt wird. Dabei werden die Bedingungen und Vorgaben des (geschlossenen) Versichertenbestandes auf der Passivseite berücksichtigt, um anhand verschiedener Rendite-/Risiko-Profile die effizientesten Portfolien unter Berücksichtigung der aktuellen Kapitalmarktannahmen für die nächsten mindestens zehn Jahre sowie unter Berücksichtigung regulatorischer Erfordernisse und ggf. unternehmensindividueller Spezifika der Pensionskasse (u.a. Ziele für die SAA) zu evaluieren. Damit werden alle Risiken der Aktiv- und Passivseite der Bilanz und des Verhältnisses beider Seiten zueinander sowie die Sensitivität des Anlagebestandes gegenüber bestimmten Kapitalmarktszenarien und Investitionsbedingungen geprüft. Die letzte ausführliche Erhebung der ALM wurde im November 2023 durchgeführt.
Im Dezember 2024 wurde letztmalig – basierend auf den Ergebnissen dieser ALM-Studie – eine Aktualisierung der SAA anhand der aktuellen Rahmenbedingungen und Parameter des Kapitalmarktes durchgeführt.
Für die strategische Asset Allokation der BPK wurden dabei folgende Ziele vereinbart:
- Der Rechnungszins der Passivseite (derzeit: 2,6 %) zzgl. eines Puffers von mind. 20 bp. soll mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden
- Die Mindestsolvabilität soll in allen Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden.
- Es sollen langfristig zusätzliche Reserven zur Stärkung der Rechnungsgrundlagen aufgebaut werden.
- Der BaFin-Stresstest soll mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit in jedem Jahr erfüllt werden.
- Es wird ein langfristiger Anlagehorizont zu Grunde gelegt (auf die Duration der Passiv-Seite abgestimmt).
Auf Grundlage dieser Ziele wurde letztmalig im Dezember 2024 eine strategische Asset Allokation festgelegt, die weiterhin mindestens jährlich überprüft wird. Diese Überprüfung findet im Rahmen der jährlichen Anlageausschusssitzung statt.
Die innerbetriebliche Anlagerichtlinie der BPK übersetzt die Ergebnisse der ALM Studie und der jährlichen Prüfung in konkrete Anforderungen an die einzelnen Anlageklassen und bildet als Leitlinie den konkreten Rahmen für die operative Umsetzung der Kapitalanlagestrategie in der BPK.
Anlageuniversum
Die BPK investiert derzeit in folgende Anlageklassen:
- Festverzinsliche Wertpapiere in EUR mit Investment Grade (IG) Rating (Direktanlage)
- Wandelanleihen mit (IG) Rating (indirekte Anlage)
- Staatsanleihen von Schwellenländern mit IG Rating (indirekte Anlage)
- Europäische Unternehmensanleihen mit IG Rating (indirekte Anlage)
- Defensive Aktien Global (indirekte Anlage)
- Immobilien Europa (indirekte Anlage)
- Geldmarktnahe Anlagen / Bankguthaben
Die zuletzt beschlossene SAA besitzt einen Anteil an festverzinslichen Wertpapieren im Direktbestand und über Fonds von rund 86% – hierbei liegt der Fokus auf möglichst sichere Anlagen mit mind. Investment Grade und einer auskömmlichen Rendite entsprechend der Anforderungen der Passiv-Seite. Die Anlagen teilen sich im Wesentlichen auf in Investitionen in globale Staatsanleihen sowie europäische Unternehmensanleihen, wobei der Schwerpunkt bei den Unternehmensanleihen liegt. Darüber hinaus sieht die SAA Investitionen in globale Aktien von rund 5% sowie europäische Immobilienfonds von knapp 9% vor.
Die operative Umsetzung der SAA erfolgt aufgrund der starken Volatilitäten entsprechend der jeweiligen Situation an den Kapitalmärkten anhand eines taktischen Rahmens im Laufe des Geschäftsjahres.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeit (ESG)
Der Themenkomplex Nachhaltigkeit sowie die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in der Kapitalanlagepolitik der BPK wird insbesondere vor dem Hintergrund bewertet, inwieweit sich hieraus Risiken für die Pensionskasse selbst bzw. die Trägerunternehmen oder Versorgungsberechtigte ergeben. Im Bereich der festverzinslichen Direktanlage wird derzeit davon abgesehen, Nachhaltigkeitskriterien explizit bei der Emittentenauswahl vorzugeben, um ein breiteres Anlagespektrum berücksichtigen zu können. Im Bereich der Investition in (Publikums-)Fonds erfolgt keine explizite Bewertung der ESG-Kriterien der einzelnen Sondervermögen bzw. deren Manager durch die BPK selbst. Bei der Auswahl von externen Fondsmanagern prüft ein externer Kapitalanlage-Berater vor Investition die Fähigkeit der jeweiligen Manager, ESG-Kriterien in ihren Anlageprozess einzubeziehen und führt in diesem Zusammenhang auch eine ESG-Rating Einstufung durch. Das ESG-Rating führt dabei nicht zwangsweise zur Auswahl oder dem Ausschluss der Anlage, fließt jedoch in die Gesamtbewertung mit ein.
Risikobewertung und der Risikosteuerung
Gemäß § 26 VAG hat die BPK ein wirksames Risikomanagement einzurichten, welches die Strategien, Prozesse und interne Meldeverfahren umfasst, die erforderlich sind, um Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern, sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten.
Die aus der Anlagepolitik resultierenden Kapitalanlagenrisiken – insbesondere die Markt- und Kreditrisiken – stehen bei der BPK (neben einigen weiteren Risikokategorien) im Mittelpunkt des Risikomanagements. Bei der Bewertung dieser Risiken wird u.a. auf den BaFin Stresstest sowie die BaFin-Prognoserechnung zurückgegriffen, außerdem wird die Marktpreisentwicklung laufend (monatlich) im Rahmen der Vorstandsberichte geprüft. Hierbei erfolgt auch eine Beurteilung und Bewertung besonders ausfallgefährdeter Emittenten (Sub-Investment-Grade). Zusätzlich finden vierteljährliche Gespräche mit einem externen Berater zur Beurteilung der Kreditrisiken statt (Kreditrisikositzungen). Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Kapitalanlagestrategie (SAA) werden darüber hinaus auch statistische Risikomaße wie der Value-at-Risk gemessen und überwacht. Ergänzend hierzu wird im Rahmen der mindestens jährlich duchgeführten Risikoinventur eine quantitative Bewertung aller mit der Kapitalanlage zusammenhängenden Einzelrisiken (u.a. Markt-, Kredit- und Konzentrationsrisiken) vorgenommen und gegen das vorhandene Risikobudget der Kasse abgeglichen.
Überprüfung der Anlagepolitik
Die Überprüfung und ggf. Anpassung der Anlagepolitik erfolgt im Rahmen der jährlich durchgeführten SAA-Überprüfung. Darüber hinaus können auch unterjährige Ereignisse Anpassungen der Anlagepolitik und unterjährige Überprüfungsprozesse auslösen, z.B.:
- Wesentliche neue regulatorische Vorgaben in der Kapitalanlage,
- Änderungen der Organisationsstruktur (z.B. neuer Dientsleister in der Kapitalanlage),
- Wesentliche Veränderungen der innerbetrieblichen Anlagerichtlinien.
Die vorliegenden Grundsätze der Anlagepolitik wurden durch den Vorstand der BPK genehmigt und treten mit Ihrer Veröffentlichung, spätestens jedoch zum 30.04.2025 in Kraft.
Der Vorstand der Betriebspensionskasse der Firma Carl Schenck AG VVaG