Betriebspensionskasse der Firma Carl Schenck AG VVaG Darmstadt
Die Betriebspensionskasse der Firma Carl Schenck AG ist als kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zum Geschäftsbetrieb zugelassen und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Kurzdarstellung Zweck der Betriebspensionskasse
Zweck der Betriebspensionskasse ist es, den Betriebsangehörigen der Firma Carl Schenck AG, Schenck Process GmbH, Schenck RoTec GmbH, HORIBA Europe GmbH – Zweigniederlassung Darmstadt -, Dürr Assembly Products GmbH, Instron Structural Testing Systems GmbH, Hottinger Baldwin Messtechnik GmbH (Gründungsunternehmen) für den Fall der vollen bzw. teilweisen Erwerbsminderung und für das Alter Rente und nach ihrem Tod den Hinterbliebenen Hinterbliebenenrente zu gewähren. Neben diesen Gründungsunternehmen können die Dürr AG sowie die mit ihr verbundenen inländischen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG sowie alle sonstigen inländischen Unternehmen auf deren schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstandes und Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung angeschlossene Unternehmen der Betriebspensionskasse werden. Ferne erbringt die Pensionskasse Versorgungsleistungen an Personen, für die im Rahmen des Versorgungsausgleiches vom Familiengericht ein eigenes Versorgungsrecht (Ausgleichsberechtigte) begründet werden.
Ordentliche Mitglieder können nur Betriebsangehörige der genannten Gründungs- und angeschlossenen Unternehmen werden. Eine ordentliche Mitgliedschaft kann bis einschließlich zum 31.12.2018 begründet werden. Die zeitliche Begrenzung zur Begründung einer ordentlichen Mitgliedschaft bis zum 31.12.2018 gilt nicht für den Wiedereintritt eines außerordentlichen Mitgliedes als ordentliches Mitglied; für ein außerordentliches Mitglied kann bei Wiedereintritt in die Kasse auch nach dem 31.12.2018 eine ordentliche Mitgliedschaft begründet werden.
Regulierte Pensionskasse
Mit dem Inkrafttreten des Siebten Gesetzes zur Änderung des VAG wurden alle Pensionskassen, mit Ausnahmen der in § 233 VAG genannten, zum 1. Januar 2006 dereguliert. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2005 (ergänzt durch die Schreiben vom 29. November und 15. Dezember 2005) hat die Betriebspensionskasse gemäß § 233 VAG bei der BaFin beantragt, reguliert zu werden und hat die Erfüllung der Voraussetzungen erklärt. Die BaFin hat am 30. Dezember 2005 den Antrag auf Regulierung stattgegeben.
Organe der Kasse
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Kasse. Sie besteht aus der Gesamtheit der Mitglieder. Aufgaben sind insbesondere Entscheidungen über Satzungsänderungen, die Wahl der zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern, Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand.
Aufsichtsrat
Entsprechend der Satzung der Betriebspensionskasse besteht der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern, wobei die Carl Schenck AG nach Abstimmung mit den Gründungs- und angeschlossenen Unternehmen 3 Mitglieder benennt, die weiteren 3 Mitglieder von der Mitgliederversammlung aus deren Mitte gewählt werden. Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Bestellung und vorläufige Abberufung der Vorstandsmitglieder, die Beratung und Überwachung der Geschäftsführung der Kasse, die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, die Berichterstattung an die Mitgliederversammlung, sowie die Bestellung eines Treuhänders für das Sicherungsvermögen sowie seines Stellvertreters sowie des Verantwortlichen Aktuars.
Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Kasse. Vorstandsmitglieder der Betriebspensionskasse der Firma Carl Schenck AG VVaG Darmstadt sind:
- Andreas Birk (Vorsitzender des Vorstandes) (bis 31.10.2024)
- Frank Hensel (Vorsitzender des Vorstandes) (ab 01.11.2024)
- Alexander Kunz (Vorstandsmitglied) (ab 01.11.2024)